ZWECK DES
VERBANDES &
KURZPORTRÄT
Zweck des Verbandes ist die Vertretung der gemeinschaftlichen Interessen der Mitglieder, unter anderem gegenüber dem Gesetzgeber, der Aufsichtsbehörde BaFin, der Deutschen Bundesbank, der Deutschen Kreditwirtschaft und den Kartenorganisationen.
Dafür wurde vor dem Hintergrund der Einführung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), das einen Rechtsrahmen für die Tätigkeit von Zahlungsinstituten setzte und zuletzt zum 13.01.2018 durch das Gesetz zur Umsetzung der 2.Zahlungsdiensterichtline angepasst wurde, in Frankfurt am 21. Oktober 2009 von neun Unternehmen der Bundesverband der Zahlungsinstitute (BVZI) gegründet.
In den vergangenen Jahren ist der Verband auf mittlerweile auf über 20 Mitglieder angewachsen und hat, um den gesetzlichen und tatsächlichen Entwicklungen des Paymentmarktes gerecht zu werden, in Bundesverband der Zahlungs-und E-Geld-Institute umfirmiert.
Einen Antrag auf Aufnahme als Verbandsmitglied können Zahlungs-und E-Geld-Institute stellen, die eine Erlaubnis der BaFin entsprechend des Gesetzes zur Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) besitzen sowie Kreditinstitute, welche nach dem ZAG regulierte Dienstleistungen anbieten. Darüber hinaus können
- inländische Niederlassungen ausländischer Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
- inländische Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute
einen Antrag auf Aufnahme als Mitglied stellen.
Im internen Bereich der Internetseite finden Sie weitere nützliche Informationen, sowie Protokolle der Jahresversammlungen und andere für die Mitglieder exklusive vorbehaltene Informationen und Stellungnahmen. Soweit Sie als Mitglied noch keinen Zugang zum internen Bereich haben, können Sie diesen gerne bei unserer Geschäftsstelle anfordern. Bitte beachten Sie, dass wir je Mitglied nur einen Zugang einrichten.